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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie öffentlich Musik aus dem GEMA Repertoire nutzen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Rechte hierfür einzuholen. Dies ist in Ihrem Fall offensichtlich nicht erfolgt. Nachdem die GEMA Sie erfolglos gemahnt hat, wurde unsere Kanzlei von der GEMA beauftragt, den offenen Betrag einzufordern. Wenden Sie sich daher wegen der Forderung bitte ausschließlich an uns.

Ich habe im Auftrag der GEMA eine Zahlungsaufforderung von Ihnen bekommen. Um was für eine Rechnung handelt es sich, ich habe keinen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen?

Sie müssen die geltenden Kündigungsfristen beachten. Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie weiterhin verpflichtet, die GEMA-Lizenzen zu bezahlen. Das haben Sie mit der GEMA vertraglich vereinbart und hieran müssen Sie sich halten. Das genaue Kündigungsdatum finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf dem Onlineportal der GEMA.

Meinen Vertrag mit der GEMA habe ich gekündigt. Wieso muss ich weiterzahlen?

Mit der Abmeldung eines Gewerbes erlischt nicht automatisch der Vertrag mit der GEMA. Dieser muss separat gekündigt werden. Sie sind daher verpflichtet, den Rechnungsbetrag und unsere Kosten zu bezahlen. Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Kündigung.

Ich habe mein Gewerbe aufgelöst, warum habe ich dennoch eine Zahlungsaufforderung erhalten?

Wenn Sie einen Vertrag mit der GEMA haben, dann haben Sie sich zur Zahlung des GEMA-Beitrages zu einem festen Zeitpunkt verpflichtet, ohne dass vorher eine Rechnung an Sie geschickt werden muss. 
Die Rechnung finden Sie in der Regel in ihrem Bereich auf dem Onlineportal der GEMA. Falls Sie hier noch nicht registriert sind, können Sie das ebenfalls unter dem genannten Link nachholen. 

Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Rechnung der GEMA erhalten und wusste nicht, dass ich eine Zahlung leisten musste. Wie komme ich jetzt an die ursprüngliche Rechnung?

Der GEMA-Beitrag wurde vermutlich nicht fristgerecht bezahlt und ging erst ein, als unsere Kanzlei schon mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt worden war. Im Fall einer verspäteten Zahlung sind Sie dazu verpflichtet, auch die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. 

Ich habe meinen GEMA-Beitrag bereits bezahlt. Dennoch habe ich ein Aufforderungsschreiben erhalten. Kann es sich um einen Fehler handeln?

Die Preisauskunft ist lediglich eine unverbindliche Information. Je nach Art der Veranstaltung sind zahlreiche Informationen, wie beispielsweise die Besucheranzahl, die Raumgröße oder etwaige Eintrittsgelder maßgeblich. Diese können zum Teil erst nach der Durchführung der Veranstaltung bestimmt werden. Hier finden Sie weitere Informationen.

Ich habe meine Veranstaltung bei der GEMA angemeldet. Nun habe ich eine höhere Rechnung bekommen, als vorab in der Preisauskunft der GEMA angegeben.

Aus rechtlicher Sicht wird zuerst einmal vermutet, dass die von Ihnen wiedergegebene Musik zum Repertoire der GEMA   oder einer ihrer ausländischen Schwestergesellschaften gehört und Sie die Nutzung daher hätten anmelden bzw. einen Vertrag mit der GEMA abschließen müssen. Dies ist bislang nicht geschehen. Wenden Sie sich für alles Weitere bitte direkt an uns.

Ich habe eine Rechnung von der GEMA bekommen. Dabei spiele ich nur GEMA-freie Musik bzw. ausländische Musik ab.

Um Ihre konkrete Nutzungsart herauszufinden, können Sie gerne den Tarifrechner nutzen.

Antworten zu weitergehenden Fragen finden Sie auch auf der Hilfeseite der GEMA. Für alle sonstigen Fragen zum Thema Lizenzierung können Sie sich an das GEMA KundenCenter wenden. Die Kontaktdaten lauten:

Ich möchte für die Zukunft Musik bei der GEMA lizenzieren. An wen kann ich mich mit meinem Anliegen wenden?

GEMA KundenCenter, 11506 Berlin

Wenn Sie nicht antworten oder den ausstehenden Betrag nicht bezahlen, müssen die Forderungen mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden. Dies führt zwangsläufig zu weiteren Kosten, die Ihnen als säumigem Schuldner zur Last fallen. Bedenken Sie dabei auch, dass die Kosten für das Gerichtsverfahren die Höhe der ursprünglichen Forderung übersteigen kann, dies gilt insbesondere bei geringeren Forderungen.

Was passiert, wenn ich auf Ihre Schreiben nicht reagiere?

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